Behandlungskosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) als Privatrechnung und kann bei privaten Krankenkassen eingereicht werden.

 

Auch privat abgeschlossene Zusatzversicherungen beteiligen sich oft an den Kosten. Diese werden dann die Heilpraktikerleistungen in mit Ihnen vertraglich vereinbarter Höhe erstatten.

 

Bei gesetzlich Versicherten ist es nur in Einzelfällen möglich, dass die Kosten für eine Behandlung im Rahmen einer Kulanzregelung zum Teil von den Kassen übernommen werden.

 

Der klassische-homöopathische Ersttermin wird nach den GebüH –Gebührenziffern 2 und 4 abgerechnet. Hierfür wird je nach Schwierigkeitsgrad der 1,5 bis 4-fache Gebührensatz berechnet. Damit können die Kosten für einen Ersttermin einmalig zwischen EUR 94,50 (1,5 fach) und EUR 252,00 (4 fach) liegen.

 

Schwierigkeitsgrad ist u.a. ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand (länger als 2 Stunden); schwierige Differentialdiagnose, Mehrfacherkrankung oder auch  chronische Krankheitsverläufe.

 

Die weiteren Behandlungen nach der Erstanamnese werden u.a. nach folgenden Gebührenziffern (GebüH) berechnet: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,1, 19,2, 19,5.

 

Ich bin bemüht, die Gesundheitskosten für Sie so gering wie möglich zu halten. Um eine gute Übersicht über die Kosten zu haben, werden die Leistungen regelmäßig zum Ende des Monats in Rechnung gestellt.

 

Zusätzliche Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten beantworte ich Ihnen gerne vor der Erstbehandlung.

 

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ) können Sie unter anderem auch im Internet einsehen, unter folgendem Link:

 

www.freieheilpraktiker.com/PatientenInfo/Gebuehrenverzeichnis/_l3s